Mit Beginn des Unterrichts erhalten Sie eine Jahresrechnung. Wir berechnen unser Teilnehmerentgelt als einen Jahresbeitrag, den wir auf zwölf gleichgroße Monatsbeiträge aufteilen. Das bedeutet, dass jeden Monat Teilnehmerentgelt in gleicher Höhe fällig ist – unabhängig davon, wie viel Unterricht in diesem Monat tatsächlich stattgefunden hat. Somit wird auch in den Ferienmonaten dieser Betrag fällig. Es ist jedoch nicht so, dass es für das Entgelt, das zum Beispiel in den Sommerferien gezahlt werden muss keine Gegenleistung von der Musikschule gibt! Wir kalkulieren das Entgelt auf Jahresbasis. Damit wir nicht jeden Monat eine neue Rechnung erstellen müssen mit unterschiedlich hohen Beträgen, verteilen wir den Jahresbetrag gleichmäßig auf zwölf Monate. Dies ist übrigens bei fast allen deutschen Musikschulen so üblich.
Für die Bezahlung erteilen Sie uns ein SEPA-Mandat, den Vordruck erhalten Sie automatisch mit Ihrer Rechnung per E-Mail. Die Beträge werden dann jeweils zum Fälligkeitstermin lt. Rechnung von uns eingezogen.
Alternativ können Sie die Beträge auch überweisen.